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   BVerwG, 11.05.1971 - VI B 59.70   

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https://dejure.org/1971,40
BVerwG, 11.05.1971 - VI B 59.70 (https://dejure.org/1971,40)
BVerwG, Entscheidung vom 11.05.1971 - VI B 59.70 (https://dejure.org/1971,40)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Mai 1971 - VI B 59.70 (https://dejure.org/1971,40)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Zusage der Übernahme in den höheren Dienst beim Hessischen Ministerium für Wirtschaft und Verkehr - Anforderungen an die ordnungsgemäße "Bezeichnung" des Verfahrensmangels unzureichender Sachaufklärung - Vortrag von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (308)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Baden-Württemberg, 07.08.1964 - III 406/61
    Auszug aus BVerwG, 11.05.1971 - VI B 59.70
    Innerhalb der Beschwerdefrist hat die Beschwerde als Verfahrensmangel unzureichende Sachaufklärung hinsichtlich der Rechtsverbindlichkeit der durch einen Abteilungsleiter des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft und Verkehr - HMWV - abgegebenen Einstellungszusage sowie hinsichtlich der von Kläger behaupteten Verletzung der Fürsorgepflicht des Beklagten wegen verspäteter oder unterlassener Beförderung des Klägers sowie Abweichung des Berufungsurteils von dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 7. August 1964 - III 406/61 - (DVBl. 1965, 333 = ZBR 1965, 91) gerügt.

    Das Berufungsurteil weicht schließlich entgegen dem auf § 127 Nr. 1 BRRG (F. 1965) gestützten Vorbringen der Beschwerde nicht von dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 7. August 1964 - III 406/61 - ab.

  • BVerwG, 11.03.1997 - 2 B 127.96

    Beweiserleichterungen durch den Beweis des ersten Anscheins bei dem Eintritt

    Eine Abweichung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur gegeben, wenn das Berufungsgericht in einer die Entscheidung tragenden abstrakten Rechtsfrage bei Anwendung derselben Rechtsvorschrift anderer Rechtsauffassung ist, als sie die zitierte Entscheidung trägt (vgl. unter anderem Beschlüsse vom 11. Mai 1971 - BVerwG 6 B 59.70 - , vom 17. Januar 1975 - BVerwG 6 CB 133.74 - und vom 16. Oktober 1979 - BVerwG 2 B 61.79 - ).
  • BVerwG, 29.03.2000 - 2 B 47.99

    Richteramt und kommunalpolitisches Mandat; Unvereinbarkeit

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist eine Abweichung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO nur gegeben, wenn das Berufungsgericht mit einem die Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz bei Anwendung derselben Rechtsvorschrift einer anderen Rechtsauffassung folgt, als sie die angegebene Entscheidung eines der in § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO bezeichneten Gerichte trägt (vgl. u.a. Beschlüsse vom 11. Mai 1971 - BVerwG 6 B 59.70 - und vom 16. Oktober 1979 - BVerwG 2 B 61.79 - ).
  • BVerwG, 15.07.1977 - 2 B 36.76

    Anforderungen an die Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Zulassung der Revision

    Das Beschwerdevorbringen enthält nichts dafür, daß sich dem Berufungsgericht insoweit weitere Ermittlungen hätten aufdrängen müssen, insbesondere daß der anwaltlich vertreten gewesene Kläger im Berufungsverfahren entsprechende Beweisanträge gestellt hätte, wie es für eine ordnungsgemäße Erhebung der Rüge mangelnder Sachaufklärung u.a. erforderlich ist (vgl. Urteil vom 22. Januar 1969 - BVerwG VI C 52.65 - [BVerwGE 31, 212 [217]]; Beschlüsse vom 11. Mai 1971 - BVerwG VI B 59.70 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 81]; vom 26. Juni 1975 - BVerwG VI B 4.75 - [Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 17]; vom 13. Dezember 1976 - BVerwG II B 50.76 -).
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